Rumänien
Verfassungsgericht lehnt Hundemord-Gesetz ab
VIER PFOTEN hatte gemeinsam mit zwei rumänischen Tierschutzorganisa-tionen und Politikern verschiedener Parteien beim rumänischen Verfassungs-gericht gegen das neue Gesetz geklagt. Am Mittwoch (11. Januar) hat das Gericht die Gesetzesänderung nun abgelehnt. Die Gesetzesänderung Nr. 912 vom 22. November 2011 sah vor, dass Hunde nach nur drei Tagen im Tierheim euthanasiert werden dürfen. Gleichzeitig erschwerte die Gesetzesänderung die Adoption der Streuner. Acht von neun Richtern des Verfassungsgerichts sprachen sich gegen das neue Gesetz aus.

Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass Präsident Traian Basescu die Gesetzesänderung nun noch unterschreiben wird. Im nächsten Schritt wird der rumänische Senat die geplante Gesetzesänderung modifizieren müssen. Dann wird sie dem Parlament erneut zur Abstimmung vorgelegt.
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