Das Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf desseb Leben und Wohlbefinden zu schützen". Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: " Niemand darf einem Tier ohne vernüftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen".
Das Tierschutzgesetz finden Sie hier.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html



